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Lehrergehalt in Deutschland - A13, E13 und Netto erklärt

Enrico Stadler

Enrico Stadler

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26. April 2026

Geldschein mit "A13" und Euro-Symbol vor Deutschlandkarte. Symbolisiert die Besoldung Lehrer.

Wer als Lehrkraft eine Stelle an einer staatlichen Schule annimmt, möchte meist drei Dinge wissen: Wie hoch ist das Bruttogehalt, welche Besoldungsgruppe gilt und was bleibt netto übrig? Die Antwort hängt in Deutschland vor allem vom Bundesland, der Schulform, der Erfahrungsstufe und dem Beschäftigungsstatus ab. Ich ordne die wichtigsten Zahlen für 2026 ein und zeige, worauf es bei A12, A13 und E13 wirklich ankommt.

Die wichtigsten Zahlen und Unterschiede auf einen Blick

  • A13 ist für viele voll ausgebildete Lehrkräfte inzwischen das typische Eingangsamt.
  • In Berlin reicht das monatliche A13-Grundgehalt ab April 2026 von 5.060,75 bis 6.489,42 Euro.
  • Angestellte Lehrkräfte werden meist nach E13 TV-L bezahlt, aktuell mit 4.759,37 bis 6.764,69 Euro monatlich.
  • A12 gilt in einigen Ländern oder für bestimmte Lehrämter weiterhin, oft mit Zulagen oder stufenweiser Anhebung.
  • Das Netto lässt sich nicht pauschal nennen, weil Steuerklasse, Kinder, Krankenversicherung und Familienzuschläge viel verändern.

Wie sich das Gehalt von Lehrkräften in Deutschland zusammensetzt

Die Bezahlung besteht nicht einfach aus einem festen Monatslohn. Bei verbeamteten Lehrkräften setzt sie sich aus Grundgehalt, Erfahrungsstufe und möglichen Zulagen zusammen. Dazu können ein Familienzuschlag, eine Amtszulage für besondere Funktionen oder regionale Zuschläge kommen.

Der entscheidende Unterschied liegt zunächst im Status. Beamte erhalten Besoldung nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz. Angestellte Lehrkräfte arbeiten dagegen auf Grundlage des TV-L und der Entgeltordnung für Lehrkräfte. Beide Systeme orientieren sich an vergleichbaren Tätigkeitsmerkmalen, sind finanziell aber nicht identisch.

Eine bundesweit einheitliche Tabelle gibt es deshalb nicht. Bildung ist Ländersache, und jedes Bundesland legt seine Besoldung und die Zugangsvoraussetzungen selbst fest. Die aktuelle Übersicht der Kultusministerkonferenz zeigt, dass A13 inzwischen in vielen Ländern das reguläre Eingangsamt ist, während andere Länder bei einzelnen Lehrämtern noch Übergangsmodelle mit A12 und Zulagen nutzen.

Lesen Sie auch: Lehrergehalt in Berlin - A 13, E 13 und Netto

Grundgehalt ist nicht das gesamte Einkommen

In Tabellen steht meistens nur das monatliche Grundgehalt. Dieses darf nicht mit dem endgültigen Brutto auf der Abrechnung verwechselt werden. Familienzuschläge, eine Stellenzulage, Teilzeit, Sonderzahlungen oder eine Funktionsstelle als Fachbereichsleitung können den Betrag deutlich verändern.

Gerade bei Familien lohnt sich ein genauer Blick. In Berlin beträgt der ergänzende Familienzuschlag ab April 2026 beispielsweise 638,81 Euro bei einem berücksichtigungsfähigen Kind und 718,65 Euro bei zwei Kindern. Solche Beträge sind jedoch an die gesetzlichen Voraussetzungen gebunden und lassen sich nicht auf jedes Bundesland übertragen.

A12, A13 oder E13 entscheiden über die Gehaltshöhe

Die Besoldungsgruppe beschreibt das Amt, nicht einfach die persönliche Leistung. A13 steht typischerweise für Lehrämter mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss und vollständiger Laufbahnbefähigung. A12 findet sich noch in einigen Ländern bei Grundschulen, der Sekundarstufe I oder bestimmten älteren Ausbildungswegen.

Für angestellte Lehrkräfte ist E13 TV-L die häufigste Vergleichsgröße zu A13. Die konkrete Stufe richtet sich vor allem nach der einschlägigen Berufserfahrung. Wer neu einsteigt, beginnt nicht automatisch in Stufe 1, wenn vorher anrechenbare Tätigkeiten vorlagen.

System Typische Zuordnung Was den Betrag bestimmt
A12 Bestimmte Lehrämter in einzelnen Ländern Landesrecht, Erfahrungsstufe, Zulagen
A13 Viele voll ausgebildete Lehrkräfte Landesbesoldung, Erfahrungsstufe, Familien- und Amtszulagen
E13 TV-L Angestellte Lehrkräfte mit vergleichbarer Qualifikation TV-L, Erfahrungsstufe, Jahressonderzahlung, Teilzeit

Die Bezeichnung allein reicht also nicht für einen sinnvollen Vergleich. Eine Lehrkraft in A13 Stufe 1 kann weniger Grundgehalt erhalten als eine angestellte Lehrkraft in E13 Stufe 6. Dafür unterscheiden sich die Abzüge und die langfristige Altersversorgung erheblich.

So hoch fällt die Bezahlung 2026 in der Praxis aus

Ein konkretes Beispiel liefert Berlin. Die dortige Besoldungstabelle weist für A13 ab dem 1. April 2026 ein monatliches Grundgehalt von 5.060,75 Euro in Stufe 1 bis 6.489,42 Euro in Stufe 8 aus. Diese Werte gelten für Vollzeit und enthalten noch keine zusätzlichen Familien- oder Funktionszulagen.

Vergleich Stufe 1 Mittlere Stufe Höchste angegebene Stufe
A13 Berlin, Grundgehalt 5.060,75 Euro 5.796,37 Euro, Stufe 4 6.489,42 Euro, Stufe 8
E13 TV-L, gültig ab April 2026 4.759,37 Euro 5.366,89 Euro, Stufe 3 6.764,69 Euro, Stufe 6

Die TV-L-Tabelle wurde ab April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro, angehoben. Bei E13 reicht das Tabellenentgelt damit von 4.759,37 Euro bis 6.764,69 Euro. Die Werte sind bundesweit für den TV-L einheitlich, die Eingruppierung und mögliche Zulagen können aber je nach Land unterschiedlich gehandhabt werden.

Für Berlin ist außerdem der Vorbereitungsdienst interessant. Der Anwärtergrundbetrag für ein späteres Eingangsamt A13 liegt dort ab April 2026 bei 1.807,47 Euro monatlich. Das ist deutlich weniger als das spätere Grundgehalt und sollte bei der Finanzplanung für Referendariat und Berufseinstieg berücksichtigt werden.

Beamtenstatus oder TV-L welche Variante passt besser

Die Verbeamtung wirkt auf den ersten Blick meist finanziell attraktiver, weil Beamte keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Dadurch kann das monatliche Netto höher ausfallen. Gleichzeitig müssen die Kosten für die private Krankenversicherung und den eigenen Beihilfeanteil realistisch eingeplant werden.

Angestellte Lehrkräfte zahlen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zusätzlich besteht häufig eine betriebliche Altersversorgung über die VBL. Das monatliche Netto ist deshalb nicht automatisch schlechter, auch wenn das Bruttogehalt ähnlich oder etwas niedriger ausfällt.

  • Beamte profitieren oft von einem höheren laufenden Netto und einer besonderen Altersversorgung.
  • Angestellte sind in der Sozialversicherung abgesichert und können bei Berufswechseln flexibler sein.
  • Teilzeit reduziert in beiden Systemen das laufende Einkommen, aber nicht alle Kosten im gleichen Verhältnis.
  • Familie und Krankenversicherung können den Unterschied zwischen beiden Varianten deutlich verändern.

Ich halte deshalb pauschale Aussagen wie „Verbeamtung lohnt sich immer“ für zu kurz gegriffen. Wer jung einsteigt, dauerhaft im Schuldienst bleiben möchte und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, fährt mit dem Beamtenstatus häufig gut. Wer gesundheitliche, familiäre oder berufliche Wechsel einkalkuliert, sollte die langfristige Flexibilität des Angestelltenverhältnisses nicht unterschätzen.

Warum Nettoangaben schnell in die Irre führen

Das Bruttogehalt lässt sich aus der Tabelle ablesen, das Netto nicht. Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge, Familienzuschlag, Krankenversicherung und Teilzeit verändern das Ergebnis. Selbst zwei Lehrkräfte mit demselben A13-Grundgehalt können deshalb mehrere hundert Euro unterschiedlich ausgezahlt bekommen.

Bei Beamten ist besonders wichtig, zwischen Netto vor Krankenversicherung und dem tatsächlich verfügbaren Betrag zu unterscheiden. Bei Angestellten werden die Sozialversicherungsbeiträge direkt vom Gehalt abgezogen. Ein einfacher Online-Nettorechner liefert daher nur dann ein brauchbares Ergebnis, wenn Status, Bundesland und Versicherungsmodell korrekt eingestellt sind.

Für eine realistische Rechnung würde ich immer drei Zahlen getrennt betrachten. Erstens das Grundgehalt, zweitens alle festen Zulagen und drittens die persönlichen Abzüge. Erst diese Kombination zeigt, was monatlich tatsächlich für Miete, Lebenshaltung und Rücklagen zur Verfügung steht.

Was Berufseinsteiger vor der Unterschrift prüfen sollten

Vor einer Bewerbung oder einem Bundeslandwechsel reicht es nicht, nur nach „A13“ zu fragen. Entscheidend ist, welche Schulform und welches Lehramt im Vertrag oder in der Ernennung genannt werden. Auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die Übernahme der Erfahrungsstufe und die Möglichkeit einer Verbeamtung müssen geklärt sein.

  1. Besoldungs- oder Entgeltgruppe prüfen und nicht nur das Jahresbrutto aus der Stellenausschreibung übernehmen.
  2. Erfahrungsstufe klären, besonders bei vorheriger Unterrichtstätigkeit, Berufserfahrung oder einem Wechsel aus einem anderen Bundesland.
  3. Beamtenrechtliche Voraussetzungen wie Alter, gesundheitliche Eignung und Laufbahnbefähigung prüfen.
  4. Zulagen und Zuschläge für Mangelfächer, Bedarfsregionen, Funktionsstellen oder Familien berücksichtigen.
  5. Teilzeitfolgen für Einkommen, Krankenversicherung, Versorgung und spätere Pension berechnen.

Ein häufiger Fehler ist, das höchste Tabellengehalt mit dem realistischen Einstiegsgehalt zu vergleichen. Die Erfahrungsstufen steigen zwar automatisch, aber nicht innerhalb weniger Monate. Wer neu beginnt, sollte mit dem tatsächlichen Eingangsamt und der konkreten Einstufung planen.

Auch ein Bundeslandwechsel kann finanziell anders ausfallen als erwartet. A13 bleibt zwar A13, doch Grundgehalt, Zulagen, Erfahrungszeiten und Familienzuschläge werden nach Landesrecht geregelt. Ich würde deshalb immer die aktuelle Tabelle des Ziellandes und eine persönliche Bezügeberechnung anfordern.

Was von der Besoldung langfristig wirklich zählt

Für die Entscheidung zwischen mehreren Stellen ist nicht nur das erste Monatsgehalt wichtig. Ebenso zählen Entwicklung der Erfahrungsstufen, Versorgung, Krankenversicherung und regionale Lebenshaltungskosten. Ein höheres Grundgehalt verliert an Vorteil, wenn Miete und private Versicherungen deutlich teurer sind.

Mein Fazit fällt deshalb nüchtern aus: Für viele Lehrkräfte bietet A13 im Jahr 2026 ein solides und transparentes Einkommensmodell. Die bessere persönliche Wahl ergibt sich aber erst aus dem Zusammenspiel von Bundesland, Status, Schulform, Familienplanung und langfristiger beruflicher Perspektive.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

In Berlin reicht das monatliche A13-Grundgehalt ab April 2026 je nach Erfahrungsstufe von 5.060,75 Euro in Stufe 1 bis 6.489,42 Euro in Stufe 8. Familienzuschläge und Funktionszulagen kommen gegebenenfalls zusätzlich hinzu.

Angestellte Lehrkräfte werden häufig nach E13 TV-L bezahlt. Ab April 2026 liegt das Tabellenentgelt bei 4.759,37 Euro in Stufe 1 bis 6.764,69 Euro in Stufe 6. Die konkrete Stufe hängt vor allem von der anrechenbaren Berufserfahrung ab.

Das Netto hängt unter anderem von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kindern, Familienzuschlägen, Teilzeit und der Krankenversicherung ab. Bei Beamten muss außerdem zwischen dem Netto vor Krankenversicherung und dem tatsächlich verfügbaren Betrag unterschieden werden.

Wichtig sind die konkrete Besoldungs- oder Entgeltgruppe, die Erfahrungsstufe, die Anerkennung bisheriger Tätigkeiten sowie mögliche Zulagen. Außerdem sollten beamtenrechtliche Voraussetzungen und die Auswirkungen auf Einkommen, Krankenversicherung und Versorgung geprüft werden.
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Enrico Stadler
Mein Name ist Enrico Stadler und ich bringe 3 Jahre Erfahrung in die Erstellung von Inhalten für lily-braun-oberschule.de ein. Schon seit einiger Zeit fasziniert mich die Welt der Bildung, Schule und Erziehung, und ich freue mich darauf, dieses komplexe Feld für Sie zu beleuchten. Mein Ziel ist es, Ihnen fundierte Informationen zu liefern, die Ihnen helfen, Zusammenhänge besser zu verstehen und aktuelle Entwicklungen nachzuvollziehen. Dabei lege ich Wert darauf, die Themen verständlich aufzubereiten, Quellen sorgfältig zu prüfen und die Informationen stets aktuell zu halten, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.
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