Wer eine Stelle in Niedersachsen mit der Besoldungsgruppe A 11 übernimmt, möchte meist zwei Dinge wissen: Wie hoch fällt das monatliche Grundgehalt aus und was bleibt davon tatsächlich übrig? Ich zeige die aktuellen Beträge, erkläre die Erfahrungsstufen, Familienzuschläge und den Unterschied zur tariflichen Entgeltgruppe E 11.
Die wichtigsten Zahlen zur Besoldung in A 11 auf einen Blick
- Das monatliche Grundgehalt reicht von 3.948,33 bis 5.191,36 Euro brutto.
- Die Tabelle gilt in dieser Form ab dem 1. April 2026.
- Für A 11 sind die Erfahrungsstufen 2 bis 12 ausgewiesen.
- Das Grundgehalt kann durch Familienzuschläge und Stellenzulagen steigen.
- Das Netto hängt vor allem von Steuerklasse, Krankenversicherung und Familienstand ab.
So hoch ist das Grundgehalt in A 11 in Niedersachsen
Die maßgebliche Besoldungstabelle des Niedersächsischen Landesamts für Bezüge und Versorgung weist für A 11 monatliche Grundgehälter zwischen 3.948,33 Euro und 5.191,36 Euro brutto aus. Die Erhöhung zum 1. April 2026 beträgt 2,8 Prozent, wobei die Grundgehälter mindestens um 100 Euro angehoben wurden.
| Erfahrungsstufe | Monatliches Grundgehalt | Jahresbetrag ohne Zuschläge |
|---|---|---|
| Stufe 2 | 3.948,33 Euro | 47.379,96 Euro |
| Stufe 3 | 4.114,71 Euro | 49.376,52 Euro |
| Stufe 4 | 4.284,69 Euro | 51.416,28 Euro |
| Stufe 5 | 4.454,71 Euro | 53.456,52 Euro |
| Stufe 6 | 4.624,69 Euro | 55.496,28 Euro |
| Stufe 7 | 4.738,08 Euro | 56.856,96 Euro |
| Stufe 8 | 4.851,37 Euro | 58.216,44 Euro |
| Stufe 9 | 4.964,74 Euro | 59.576,88 Euro |
| Stufe 10 | 5.078,04 Euro | 60.936,48 Euro |
| Stufe 11 | 5.191,36 Euro | 62.296,32 Euro |
| Stufe 12 | 5.191,36 Euro | 62.296,32 Euro |
Entscheidend ist, dass es sich um das Grundgehalt handelt. Die tatsächliche Bruttobesoldung kann durch Familienzuschläge, Amts- oder Stellenzulagen höher ausfallen. Für eine Vollzeitstelle liegt die Spanne damit grob zwischen 47.380 und 62.296 Euro Grundgehalt pro Jahr.
Warum die Erfahrungsstufe oft wichtiger ist als die Besoldungsgruppe
Der Einstieg beginnt nicht in Stufe 1
Bei A 11 ist in Niedersachsen die Stufe 1 nicht ausgewiesen. Der erste Tabellenwert steht in Stufe 2 bei 3.948,33 Euro. Das ist kein Fehler in der Tabelle, sondern folgt der gesetzlichen Zuordnung der Besoldungsgruppe.
Welche Stufe beim Einstieg gilt, hängt unter anderem von anerkannten Zeiten im öffentlichen Dienst und von einschlägiger Berufserfahrung ab. Ich würde deshalb nie nur auf die Bezeichnung A 11 achten, sondern vor einer Bewerbung konkret klären, in welcher Erfahrungsstufe die Ernennung oder Einstellung erfolgt.
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Der Aufstieg erfolgt nicht jedes Jahr gleich schnell
Die Erfahrungszeiten sind gestaffelt. Bei A 11 liegen die frühen Stufen grundsätzlich in einem Zweijahresrhythmus, spätere Stufen folgen in längeren Abständen. Dadurch wächst die Besoldung zunächst schneller und flacht in den höheren Stufen ab.
Der Unterschied zwischen Stufe 2 und dem oberen Tabellenbereich beträgt mehr als 1.200 Euro monatlich. Bei einer Teilzeitstelle wird dieser Betrag anteilig berechnet. Eine Beschäftigung mit 50 Prozent entspricht beim Grundgehalt beispielsweise rund 1.974,17 Euro in Stufe 2 oder rund 2.595,68 Euro in Stufe 12, jeweils vor weiteren Zuschlägen.
Was von der A-11-Besoldung netto übrig bleibt
Eine allgemeingültige Nettozahl gibt es bei Beamten nicht. Anders als bei Tarifbeschäftigten werden insbesondere keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung in gleicher Weise vom Brutto abgezogen. Dafür müssen Beamtinnen und Beamte meist ihre private Kranken- und Pflegeversicherung selbst finanzieren.
Das Netto hängt vor allem von der Steuerklasse, dem Familienstand, der Kirchensteuer, der Krankenversicherung und möglichen Kindern ab. Ein Rechner kann deshalb nur dann sinnvoll sein, wenn diese Angaben vollständig eingetragen werden. Die Zahl auf dem Bezügenachweis ist außerdem nicht automatisch der Betrag, der nach der privaten Krankenversicherung tatsächlich zur freien Verfügung steht.
| Einflussfaktor | Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag |
|---|---|
| Steuerklasse | Verändert die monatliche Lohnsteuer und damit das Netto. |
| Private Kranken- und Pflegeversicherung | Wird meist separat bezahlt und muss vom verfügbaren Einkommen abgezogen werden. |
| Familienstand und Kinder | Können Steuer und Familienzuschlag beeinflussen. |
| Kirchensteuer | Fällt je nach Religionszugehörigkeit und Bundesland unterschiedlich aus. |
| Teilzeit | Reduziert das Grundgehalt grundsätzlich anteilig. |
Meine praktische Empfehlung lautet daher, nicht mit einem pauschalen „A 11 netto“ zu planen. Für die persönliche Haushaltsrechnung sollten Auszahlungsbetrag, Versicherungsbeitrag und mögliche Familienleistungen getrennt betrachtet werden.
Familienzuschlag und weitere Bestandteile
Zum Grundgehalt kann der Familienzuschlag kommen. Für die übrigen Besoldungsgruppen, zu denen A 11 gehört, beträgt er ab April 2026 in Stufe 1 insgesamt 170,36 Euro und in Stufe 2 315,97 Euro monatlich.
| Bestandteil | Monatlicher Betrag ab April 2026 |
|---|---|
| Familienzuschlag Stufe 1 | 170,36 Euro |
| Familienzuschlag Stufe 2 | 315,97 Euro |
| Zusätzlicher Betrag für das zweite berücksichtigungsfähige Kind | 145,61 Euro |
| Zusätzlicher Betrag für das dritte und jedes weitere Kind | 512,37 Euro |
Die genaue Anspruchsprüfung ist allerdings nicht ganz so simpel wie eine Addition aus Tabelle und Kinderzahl. Entscheidend können beispielsweise die Unterhaltsberechtigung und die sogenannte Konkurrenzregelung sein. Auch Amts- und Stellenzulagen werden nur gezahlt, wenn die konkrete Funktion dafür eine rechtliche Grundlage bietet.
Für Beschäftigte im Schuldienst oder in der Verwaltung lohnt sich deshalb ein Blick auf den individuellen Bescheid. Zwei Personen mit derselben Besoldungsgruppe können wegen Familienzuschlag, Zulagen oder Teilzeit ein deutlich unterschiedliches Monatsgehalt erhalten.
A 11 ist nicht dasselbe wie E 11
Ein häufiger Irrtum entsteht beim Vergleich mit tariflich beschäftigten Kolleginnen und Kollegen. A 11 bezeichnet ein statusrechtliches Amt für Beamte, während E 11 eine tarifliche Entgeltgruppe, etwa nach TV-L oder TVöD, bezeichnet.
Die Tabellen dürfen nicht einfach gleichgesetzt werden. Tarifbeschäftigte zahlen andere Sozialversicherungsbeiträge, erhalten eine Jahressonderzahlung nach tariflichen Regeln und haben eine andere Altersvorsorge. Beamte beziehen dagegen Besoldung, leisten in der Regel keine gesetzlichen Rentenbeiträge und erwerben Versorgungsansprüche nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
Auch die Tätigkeit allein entscheidet nicht über A 11. Maßgeblich ist, welches Amt einer Stelle zugeordnet wurde und ob die persönlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllt sind. Gerade bei Stellen in Schulverwaltung, Kommunalverwaltung, Polizei oder technischem Dienst sollte man daher die konkrete Ausschreibung sorgfältig lesen.
Die richtige Zahl ergibt sich erst aus drei Angaben
Für eine realistische Einschätzung des A-11-Gehalts brauche ich gedanklich mindestens drei Angaben: Besoldungsstufe, Beschäftigungsumfang und persönliche Zuschläge. Erst daraus entsteht eine brauchbare Bruttozahl, und erst nach Abzug von Steuern und Versicherungsbeitrag lässt sich das verfügbare Netto beurteilen.
Als schnelle Orientierung gilt für Niedersachsen ab April 2026 ein Grundgehalt von 3.948,33 bis 5.191,36 Euro monatlich. Wer seine persönliche Situation bewertet, sollte zusätzlich den Familienzuschlag prüfen und die private Krankenversicherung separat einplanen. So entsteht ein deutlich ehrlicheres Bild als durch eine einzelne, scheinbar genaue Nettoangabe.