Ein Klassensatz Tablets ist schnell bestellt, aber damit wird Unterricht noch nicht automatisch besser. Der Digitalpakt 2.0 soll Schulen in Deutschland deshalb nicht nur mit Technik versorgen, sondern auch digitale Lernumgebungen, technischen Support, Unterrichtsentwicklung und die Fortbildung von Lehrkräften stärken. Entscheidend ist nun, wie Schulträger und Schulen die Fördermittel in ein dauerhaft tragfähiges Konzept übersetzen.
Die wichtigsten Punkte für Schulen auf einen Blick
- 5 Milliarden Euro stehen bis 2030 für die digitale Bildungsmodernisierung bereit.
- Bund und Länder finanzieren das Programm je zur Hälfte.
- Gefördert werden neben Infrastruktur auch Bildungssoftware und professioneller IT-Support.
- Die Umsetzung erfolgt über die Bundesländer und Schulträger, nicht über einen direkten Antrag jeder einzelnen Schule beim Bund.
- Maßnahmen müssen technisch, pädagogisch und organisatorisch zusammenpassen.

Was das neue Förderprogramm für Schulen bedeutet
Bund und Länder haben sich auf ein Gesamtvolumen von 5 Milliarden Euro geeinigt. Davon übernimmt der Bund 2,5 Milliarden Euro, die Länder steuern den gleichen Betrag bei. Die offizielle Laufzeit reicht von 2026 bis 2030, einzelne Maßnahmen können nach den derzeitigen Vorgaben noch bis 2032 abgeschlossen werden.
Das Programm knüpft an den ersten DigitalPakt Schule an. Dieser brachte laut KMK rund 29.400 Schulen mit WLAN, Netzwerktechnik, Präsentationstechnik und digitalen Endgeräten voran. Gleichzeitig zeigte sich, dass Geräte allein nicht genügen. Wo Wartung, Fortbildung und ein klares Medienkonzept fehlen, stehen teure Laptops schnell ungenutzt im Schrank.
Für Schulen besonders wichtig ist die Zuständigkeit. Das Geld fließt nicht als einheitlicher Pauschalbetrag direkt an jede Schule. Länder legen eigene Förderregeln fest, während kommunale oder freie Schulträger die konkreten Maßnahmen organisieren und beantragen. Deshalb kann sich der Ablauf in Berlin, Bayern oder Nordrhein-Westfalen deutlich unterscheiden.
Eine feste Summe pro Schülerin oder Schüler gibt es ebenfalls nicht. Die Höhe und Art der Förderung hängen vom jeweiligen Landesprogramm, vom Schulträger und vom geplanten Vorhaben ab. Wer mit einem bestimmten Betrag pro Klasse rechnet, setzt sich daher leicht falsche Erwartungen.
Drei Handlungsstränge statt reiner Geräteförderung
Die neue Förderphase ist breiter angelegt als ihr Vorgänger. Sie verbindet technische Infrastruktur mit Schulentwicklung und Forschung. Ich halte diese Aufteilung für sinnvoll, weil Digitalisierung im Unterricht nur funktioniert, wenn Technik, Didaktik und Support gemeinsam geplant werden.
| Handlungsfeld | Worum es geht | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| Digitale Infrastruktur | Netzwerke, Geräte, Bildungssoftware und technischer Support | Die Ausstattung soll zuverlässig funktionieren und gepflegt werden. |
| Schul- und Unterrichtsentwicklung | Digitale Konzepte, Lernsettings und Organisationsentwicklung | Schulen klären, wie digitale Medien den Unterricht tatsächlich verbessern. |
| Digitales Lehren und Lernen | Praxisorientierte Forschung und Unterstützung für Lehrkräfte | Erprobte Methoden sollen schneller in den Schulalltag gelangen. |
Infrastruktur, Software und Support
Im ersten Handlungsfeld geht es nicht nur um neue Tablets oder interaktive Displays. Förderfähig werden auch Bildungssoftware, digitale Lernplattformen und professionelle Supportstrukturen. Damit rückt eine Frage in den Mittelpunkt, die im ersten Programm oft unterschätzt wurde: Wer richtet Geräte ein, verwaltet Benutzerkonten, behebt Störungen und ersetzt defekte Hardware?
Für eine Schule kann ein verlässlicher IT-Service wertvoller sein als zehn zusätzliche Gerätewagen. Ein stabiles WLAN, zentrale Geräteverwaltung, regelmäßige Updates und klare Zuständigkeiten schaffen die Grundlage dafür, dass Unterricht nicht an einem vergessenen Passwort oder einem überlasteten Server scheitert.
Schul- und Unterrichtsentwicklung
Der zweite Bereich liegt stärker in der Verantwortung der Länder. Gemeint ist die Frage, wie sich Schule durch digitale Möglichkeiten verändert. Dazu gehören etwa gemeinsame Regeln für Lernplattformen, Konzepte für hybride Unterrichtsphasen, Medienbildung und der sinnvolle Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Ein gutes Konzept muss dabei nicht spektakulär sein. Wenn eine Fachschaft verbindlich festlegt, wann digitale Recherche, kollaboratives Schreiben oder Lernstandsdiagnosen eingesetzt werden, entsteht oft mehr Wirkung als durch ein Sammelsurium einzelner Apps. Das pädagogische Ziel muss vor dem Gerät stehen.
Fortbildung und Transfer in die Praxis
Für praxisorientierte Forschung im Bereich „Digitales Lehren und Lernen“ sind Bundesmittel von bis zu 250 Millionen Euro vorgesehen. Die Ergebnisse sollen Lehrkräfte bei neuen Unterrichtsformen unterstützen und den Transfer in die Schulen verbessern.
Aus meiner Sicht kommt es hier auf die Form an. Eine kurze Produktschulung reicht selten aus. Lehrkräfte brauchen Zeit, konkrete Unterrichtsbeispiele und die Möglichkeit, Erfahrungen im Kollegium auszuwerten. Fortbildung wirkt erst dann nachhaltig, wenn sie an den eigenen Fächern und an realen Klassen ansetzt.
Wie Schulen und Schulträger jetzt vorgehen sollten
Auch wenn die Förderrichtlinien in den Ländern unterschiedlich ausfallen, können Schulen schon heute ihre Vorbereitung erledigen. Das spart später Zeit und verhindert, dass Förderanträge lediglich eine Wunschliste mit Technik werden.
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Bestand aufnehmen
Dokumentiert werden sollten Netzwerkabdeckung, Bandbreite, Gerätealter, Ladeinfrastruktur, Präsentationstechnik, Datenschutz und vorhandene Software. Wichtig ist auch, welche Geräte tatsächlich genutzt werden und wo regelmäßig Probleme auftreten.
- Pädagogischen Bedarf festlegen Die Schule sollte für jedes Vorhaben ein konkretes Lernziel benennen. Ein Beispiel wäre die bessere individuelle Förderung durch digitale Lernstandsdiagnosen oder die barriereärmere Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien.
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Betriebskosten mitplanen
Zu jeder Anschaffung gehören Kosten für Lizenzen, Wartung, Ersatzgeräte, Schulungen und Datenschutzprüfung. Gerade die laufenden Ausgaben entscheiden darüber, ob eine Lösung nach zwei Jahren noch funktioniert.
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Zuständigkeit klären
Schulleitung, Schulträger, Medienbeauftragte und IT-Dienstleister müssen wissen, wer entscheidet und wer im Alltag handelt. Ohne diese Rollenverteilung bleibt selbst eine gute Ausstattung anfällig.
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Landesrichtlinie prüfen
Anträge können erst gestellt werden, wenn das jeweilige Land die Umsetzungsregeln veröffentlicht hat. Förderfähige Ausgaben, Fristen, Eigenanteile und Nachweise können voneinander abweichen.
Für Berlin ist die Entwicklung besonders interessant. Der Senat hat im Februar 2026 der Umsetzung zugestimmt. Berlin rechnet mit rund 111 Millionen Euro Bundesmitteln für landesinterne Maßnahmen bis 2032. Für einzelne Schulen bedeutet das aber nicht automatisch eine eigene Geldzusage. Entscheidend bleiben die Berliner Förderrichtlinien und die Rolle des jeweiligen Schulträgers.
Wer bereits jetzt eine Prioritätenliste erstellt, sollte sie in drei Stufen ordnen. Zuerst kommen Ausfälle und Sicherheitsprobleme, danach die gemeinsame digitale Grundausstattung und erst anschließend zusätzliche Speziallösungen. So lässt sich vermeiden, dass einzelne Klassen moderne Geräte erhalten, während die Netzwerkinfrastruktur den Betrieb nicht bewältigt.
Was sich im Schulalltag wirklich ändern kann
Richtig umgesetzt, kann die Förderung Unterricht flexibler und zugänglicher machen. Lernmaterialien lassen sich leichter an unterschiedliche Leistungsstände anpassen, Gruppen können gemeinsam an Dokumenten arbeiten und Ergebnisse unmittelbar präsentieren. Für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf können Vorlesefunktionen, Untertitel oder digitale Strukturierungshilfen eine echte Erleichterung sein.
Auch die Zusammenarbeit im Kollegium kann profitieren. Gemeinsame Materialsammlungen, verbindliche Plattformen und digitale Absprachen reduzieren Doppelarbeit. Der Effekt entsteht allerdings nur, wenn die Schule sich auf wenige gut betreute Systeme konzentriert. Zu viele Plattformen führen eher zu zusätzlicher Belastung.
Ein weiterer Bereich ist der Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Schulen brauchen Regeln dafür, wann KI als Lernhilfe eingesetzt werden darf, wie Ergebnisse geprüft werden und welche personenbezogenen Daten nicht in externe Dienste gehören. Digitale Kompetenz bedeutet nicht, jedes neue Tool zu verwenden, sondern Chancen und Grenzen beurteilen zu können.
Datenschutz und digitale Souveränität sollten dabei nicht als lästige Zusatzprüfung behandelt werden. Schulen müssen wissen, wo Daten gespeichert werden, welche Rechte Anbieter erhalten und wie Zugänge nach dem Schulwechsel gelöscht werden. Offene Bildungsressourcen und datensparsame Lösungen können hier langfristig unabhängiger machen, auch wenn ihre Einführung zunächst mehr Abstimmung verlangt.
Wo die größten Stolpersteine liegen
Die Ausstattung wird zum Selbstzweck
Neue Geräte sind sichtbar und politisch leicht zu präsentieren. Ihr pädagogischer Nutzen ist damit aber noch nicht bewiesen. Wenn eine Schule nicht klärt, welche Lernprozesse verbessert werden sollen, bleibt die Anschaffung häufig bei gelegentlichen Präsentationen stehen.
Wartung wird aus dem Förderantrag ausgeklammert
Ein Gerät kostet nicht nur bei der Anschaffung Geld. Lizenzen, Reparaturen, Akkus, Verwaltung und Ersatzbeschaffung gehören zur Gesamtplanung. Ich würde deshalb jedem Projekt eine mehrjährige Betriebsperspektive geben, auch wenn die Förderung zunächst nur die Investition betrifft.
Lehrkräfte werden zu spät beteiligt
Wenn die Entscheidung ausschließlich auf Verwaltungs- oder Trägerebene fällt, passen Geräte und Software oft nicht zu den Arbeitsabläufen im Unterricht. Lehrkräfte sollten früh mitentscheiden und die Lösungen in kleinen Pilotgruppen testen können.
Datenschutz wird erst nach dem Kauf geprüft
Eine nachträgliche Prüfung kann dazu führen, dass eine bereits bezahlte Plattform nicht eingesetzt werden darf. Besser ist eine kurze Vorprüfung zu Datenverarbeitung, Rollenrechten, Aufbewahrungsfristen und Auftragsverarbeitung, bevor Verträge unterschrieben werden.
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Schulen planen isoliert
Viele Herausforderungen sind für einzelne Schulen zu groß. Gemeinsame Beschaffung, zentrale Supportstrukturen und länderübergreifende Lösungen können Kosten und Arbeitsaufwand senken. Im neuen Programm sind dafür Kooperationen mehrerer Länder vorgesehen, was besonders bei Plattformen und technischen Standards sinnvoll ist.
Der sinnvollste nächste Schritt für Schulen
Schulen müssen nicht auf jede fertige Förderrichtlinie warten. Sie können bereits jetzt den technischen Bestand prüfen, pädagogische Ziele festlegen und die laufenden Kosten realistisch kalkulieren. Eine kurze, belastbare Bedarfsskizze ist später hilfreicher als eine lange Liste beliebiger Wunschgeräte.
Der eigentliche Erfolg der zweiten Förderphase wird sich nicht daran messen lassen, wie viele Tablets angeschafft wurden. Entscheidend ist, ob Unterricht zuverlässiger, gerechter und fachlich besser wird. Wer Infrastruktur, Support und Unterrichtsentwicklung von Anfang an zusammen denkt, hat die besten Chancen, aus Fördergeld eine dauerhafte Verbesserung des Schulalltags zu machen.