Wer in Berlin als Lehrkraft arbeiten möchte, sollte beim Gehalt genauer hinschauen als nur auf eine einzelne Bruttozahl. Entscheidend sind unter anderem die Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Verbeamtung, Schulform, Zuschläge und der persönliche Versicherungsstatus. Ich ordne die aktuellen Beträge für 2026 ein und zeige, was davon tatsächlich auf dem Konto ankommen kann.
Die wichtigsten Zahlen zum Lehrergehalt in Berlin auf einen Blick
- A 13 liegt für verbeamtete Lehrkräfte ab April 2026 je nach Erfahrungsstufe bei etwa 5.060,75 bis 6.489,42 Euro brutto im Monat.
- E 13 TV-L reicht für angestellte Lehrkräfte von 4.759,37 bis 6.764,69 Euro brutto.
- Die Hauptstadtzulage kann bis zu 150 Euro monatlich betragen.
- Im Vorbereitungsdienst erhalten angehende Lehrkräfte ab April 2026 rund 1.807 bis 1.846 Euro brutto.
- Netto entscheidet nicht nur das Brutto, sondern auch Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer und Krankenversicherung.
Was Lehrkräfte in Berlin 2026 tatsächlich verdienen
Die kurze Antwort lautet für regulär ausgebildete Lehrkräfte meist A 13 bei einer Verbeamtung oder E 13 nach TV-L bei einer tariflichen Anstellung. Die Tabelle gilt nicht für jede Person automatisch, denn Quereinsteiger, Lehrkräfte in Ausbildung und Beschäftigte mit abweichender Qualifikation können zunächst niedriger eingruppiert werden.
| Modell | Einstieg | Mittlere Stufe | Höchste Stufe |
|---|---|---|---|
| Verbeamtete Lehrkraft A 13 | 5.060,75 € | 6.027,40 € | 6.489,42 € |
| Angestellte Lehrkraft E 13 TV-L | 4.759,37 € | 5.873,56 € | 6.764,69 € |
Die Werte sind monatliche Bruttobeträge und beziehen sich auf Vollzeit. Bei A 13 steigt das Grundgehalt mit der Erfahrungsstufe. Der Unterschied zwischen dem Anfang und dem Ende der Tabelle beträgt damit mehr als 1.400 Euro monatlich. Genau deshalb ist es wenig sinnvoll, nur von „dem“ Lehrergehalt zu sprechen.
Für angestellte Lehrkräfte gelten die Entgeltgruppe und die Stufe des Tarifvertrags der Länder. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich von 300 Euro brutto gezahlt werden, wenn eine Verbeamtung rechtlich nicht möglich ist. Wer freiwillig auf die Verbeamtung verzichtet, sollte diesen Punkt vor der Entscheidung genau prüfen.
Welche Zuschläge das Einkommen spürbar verändern
Das Grundgehalt ist nur der Ausgangspunkt. Bei verbeamteten Lehrkräften kommen je nach Laufbahn und Aufgabe weitere Bestandteile hinzu, etwa eine Amtszulage von 168,02 Euro oder eine Studienratszulage von 113,11 Euro monatlich. Diese Beträge gelten nicht pauschal für alle Lehrkräfte, sondern hängen von der konkreten Verwendung ab.
Auch die familiäre Situation kann einen deutlichen Unterschied machen. Der Familienzuschlag für das erste und zweite Kind beträgt in Berlin ab 2026 jeweils 143,01 Euro monatlich. Für das dritte Kind sind es 819,76 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 678,99 Euro. Diese Regelung wirkt auf den ersten Blick ungewöhnlich, ist für Familien aber ein wichtiger Bestandteil der Gesamtbesoldung.
Die Hauptstadtzulage kann bis zu 150 Euro im Monat betragen. Sie wird entweder als Zulagenbetrag oder in Verbindung mit einem Zuschuss zum Firmenticket beziehungsweise Deutschlandticket Job gewährt. Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter gilt grundsätzlich eine geringere Zulage von 50 Euro.
Zusätzlich erhalten Beamtinnen und Beamte in den höheren Besoldungsgruppen eine jährliche Sonderzahlung von 900 Euro. Diese wird normalerweise mit den Dezemberbezügen ausgezahlt. Ich würde solche Extras allerdings nie in die grundlegende Finanzplanung einrechnen, weil sie nicht dasselbe Gewicht haben wie das dauerhaft gezahlte Grundgehalt.
Verbeamtung oder TV-L was finanziell wichtiger ist
Die Berliner Schulen stellen Lehrkräfte sowohl im Beamtenverhältnis als auch als Tarifbeschäftigte ein. Die Senatsverwaltung für Bildung nennt für viele reguläre Stellen A 13 beziehungsweise E 13 TV-L. Der Unterschied liegt deshalb nicht nur in der Tabellenzahl, sondern vor allem bei Steuern, Sozialversicherung, Krankenversicherung und späterer Altersversorgung.
| Aspekt | Verbeamtung | Angestelltenverhältnis |
|---|---|---|
| Grundlage | Besoldungsgruppe A 13 | Entgeltgruppe E 13 TV-L |
| Sozialversicherung | Keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung | Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung |
| Krankenversicherung | Beihilfe plus private oder freiwillige Versicherung | In der Regel gesetzliche Krankenversicherung |
| Altersversorgung | Beamtenversorgung | Gesetzliche Rente plus Zusatzversorgung |
| Streikrecht | Für Beamte ausgeschlossen | Grundsätzlich vorhanden |
Bei gleichem Familienstand wirkt die Verbeamtung beim monatlichen Netto oft attraktiver. Das bedeutet aber nicht, dass die Entscheidung automatisch richtig ist. Die private Krankenversicherung, mögliche Kosten im Alter und die geringere Flexibilität gehören in die Rechnung. Wer bereits älter ist, gesundheitliche Einschränkungen hat oder langfristig eine gesetzliche Versicherung bevorzugt, sollte die finanziellen Vorteile nicht isoliert betrachten.
Wie viel vom Berliner Lehrergehalt netto bleibt
Eine seriöse Nettozahl gibt es nur mit persönlichen Angaben. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und Krankenversicherung können das Ergebnis um mehrere hundert Euro verändern. Als grobe Orientierung kann eine alleinstehende verbeamtete Lehrkraft in A 13, Stufe 1, ohne Kirchensteuer zunächst etwa 3.960 Euro nach Lohnsteuer erhalten. Die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung müssen davon noch abgezogen werden.
Bei einer angestellten Lehrkraft in E 13, Stufe 1, bleiben unter ähnlichen Steuerannahmen ungefähr 3.000 Euro netto vor individuellen Besonderheiten. Dafür sind die Beiträge zur Sozialversicherung bereits berücksichtigt. Dieser Vergleich zeigt, warum das Beamtenbrutto nicht direkt mit dem Arbeitnehmerbrutto gleichgesetzt werden darf.
Mein wichtigster Rat lautet deshalb, das Netto immer in zwei Varianten zu rechnen. Für Beamte sollte die private oder freiwillige Krankenversicherung separat eingetragen werden. Für Angestellte müssen Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung und mögliche Kinderlosenzuschläge berücksichtigt werden. Ein pauschaler Onlinewert ist höchstens eine erste Orientierung, keine Grundlage für einen Umzug oder eine berufliche Entscheidung.
Was im Referendariat und beim Quereinstieg gilt
Während des Vorbereitungsdienstes liegt das Einkommen deutlich unter dem späteren Lehrergehalt. Ab April 2026 erhalten Lehramtsanwärterinnen und -anwärter für die Grundschule einen monatlichen Grundbetrag von 1.807,47 Euro brutto. Für ISS, Gymnasium und berufliche Schulen sind es mit A 13 Z 1.846,14 Euro brutto.
Hinzu können Familienzuschläge und die Hauptstadtzulage kommen. Außerdem erhalten Anwärterinnen und Anwärter bei erfüllten Voraussetzungen eine jährliche Sonderzahlung von 500 Euro. Für die persönliche Finanzplanung bleibt das Referendariat trotzdem eine knappe Phase, besonders in einer Stadt mit hohen Wohnkosten.
Quereinsteiger werden in Berlin grundsätzlich zunächst niedriger bezahlt. Die regulären Beträge werden laut Senatsverwaltung erst nach dem erfolgreichen Abschluss der berufsbegleitenden Ausbildung erreicht. Wie hoch das Einkommen am Anfang ausfällt, hängt vom vorhandenen Hochschulabschluss, den anerkannten Fächern und dem konkreten Einsatz ab.
Gerade beim Quereinstieg rate ich dazu, sich die vorläufige Eingruppierung schriftlich bestätigen zu lassen. Ausschlaggebend sind nicht allein Berufserfahrung oder ein akademischer Abschluss, sondern die tarifliche Bewertung der Qualifikation. Ein Masterabschluss ohne passende Lehramtsanerkennung führt nicht automatisch zu E 13.
Welche Zahl für die eigene Entscheidung zählt
Für die meisten ausgebildeten Lehrkräfte in Berlin ist A 13 oder E 13 eine realistische Orientierung. Wer verbeamtet wird, kann mit einem höheren verfügbaren Monatsnetto rechnen, muss aber die Krankenversicherung und die langfristige Bindung an das Beamtenverhältnis mitdenken. Wer angestellt bleibt, zahlt mehr Sozialabgaben, erhält dafür aber eine andere Absicherung und behält mehr berufliche Flexibilität.
Bei der Bewerbung würde ich deshalb nicht nur auf die höchste Tabellenstufe schauen. Entscheidend sind Startstufe, Zulagen, Arbeitszeit, Verbeamtungsmöglichkeit und Versorgung. Erst aus diesen fünf Punkten ergibt sich ein realistisches Bild davon, was eine Stelle in Berlin finanziell wirklich wert ist.