Wer in Nordrhein-Westfalen als Lehrkraft arbeitet oder den Berufseinstieg plant, möchte meist zuerst eine konkrete Zahl sehen. Im Jahr 2026 hängt das monatliche Bruttogehalt vor allem davon ab, ob man verbeamtet oder angestellt ist, welche Lehramtsbefähigung vorliegt und welche Erfahrungsstufe erreicht wurde.
Die wichtigsten Zahlen zum Lehrergehalt in NRW auf einen Blick
- A 13 für Beamte reicht in der aktuell gültigen Tabelle von 5.221,48 bis 6.381,49 Euro brutto im Monat.
- EG 13 im TV-L liegt bei 4.759,37 bis 6.764,69 Euro brutto monatlich.
- Seit August 2026 werden Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I regulär nach A 13 bewertet.
- Netto lässt sich nicht pauschal berechnen, weil Steuerklasse, Krankenversicherung, Kinder und Kirchensteuer eine große Rolle spielen.
- Im Referendariat beträgt der Anwärtergrundbetrag für ein späteres Einstiegsamt A 13 derzeit 1.793,28 Euro brutto.

So hoch ist das Gehalt für Lehrkräfte in NRW 2026
Für verbeamtete Lehrkräfte ist A 13 die zentrale Besoldungsgruppe. Die Tabelle gilt seit dem 1. April 2026 und weist für A 13 ein Grundgehalt von 5.221,48 bis 6.381,49 Euro brutto im Monat aus. Der genaue Betrag steigt mit der Erfahrungsstufe und wird nicht frei mit der Schule oder Bezirksregierung ausgehandelt.
| Beschäftigungsform | Grundlage | Monatliches Brutto 2026 |
|---|---|---|
| Verbeamtete Lehrkraft | A 13 | 5.221,48 bis 6.381,49 Euro |
| Angestellte Lehrkraft mit voller Lehramtsausbildung | EG 13 TV-L | 4.759,37 bis 6.764,69 Euro |
| Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter | Anwärterbezüge A 13 | 1.793,28 Euro Grundbetrag |
Die A-13-Tabelle beginnt in NRW nicht mit einer klassischen Erfahrungsstufe 1, sondern mit der niedrigsten ausgewiesenen Stufe für diese Besoldungsgruppe. Genau deshalb wirken manche Online-Vergleiche zunächst widersprüchlich. Ich würde bei einer Bewerbung immer prüfen, ob tatsächlich die Besoldungstabelle NRW oder eine ältere Übersicht verwendet wurde.
Lehrkräfte an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs wurden schon vorher überwiegend nach A 13 bezahlt. Seit August 2026 gilt die gesetzliche Überleitung auch für die bisher niedriger eingestuften Lehrämter der Primarstufe und Sekundarstufe I. Die frühere A-12-Regelung mit einer stufenweise anwachsenden Zulage ist damit für diesen Bereich abgeschlossen.
Warum Beamte und Angestellte unterschiedlich viel erhalten
Das Bruttogehalt allein zeigt nicht, wie viel am Monatsende auf dem Konto landet. Bei Beamten wird das Einkommen als Besoldung bezeichnet, bei angestellten Lehrkräften als tarifliches Entgelt nach TV-L. Beide Systeme haben eigene Regeln für Stufen, Zuschläge und Abzüge.
Eine voll ausgebildete angestellte Lehrkraft mit passender Lehramtsbefähigung wird in der Regel der Entgeltgruppe EG 13 zugeordnet. Dort reicht das Tabellenentgelt 2026 von 4.759,37 Euro in Stufe 1 bis 6.764,69 Euro in Stufe 6. Zusätzlich kann eine Jahressonderzahlung anfallen, die in der Beamtenbesoldung nicht auf dieselbe Weise funktioniert.
Verbeamtete Lehrkräfte zahlen dagegen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dafür müssen sie ihre Krankenversicherung und den Beihilfeanteil passend organisieren. Familienzuschläge, Kinder und der Familienstand können die Besoldung ebenfalls verändern. Deshalb halte ich pauschale Nettoangaben wie „Lehrer in NRW verdienen 3.500 Euro netto“ für wenig belastbar.
| Einflussfaktor | Auswirkung |
|---|---|
| Steuerklasse und Kirchensteuer | Verändern das monatliche Netto deutlich |
| Krankenversicherung | Besonders bei Beamten ein wichtiger Kostenpunkt |
| Kinder und Familienstand | Können bei Beamten den Familienzuschlag erhöhen |
| Teilzeit | Reduziert das Grundgehalt grundsätzlich anteilig |
Bei einer verbeamteten Lehrkraft in A 13 mit 50 Prozent Teilzeit wären aus dem Grundgehalt der niedrigsten ausgewiesenen Stufe beispielsweise 2.610,74 Euro brutto abzuleiten. Zulagen und persönliche Zuschläge werden dabei nicht automatisch exakt halbiert oder gleich behandelt, weshalb die konkrete Bezügemitteilung entscheidend bleibt.
Lehramt und Qualifikation bestimmen die Eingruppierung
Die Schulform allein entscheidet nicht über das Gehalt. Maßgeblich sind die Lehramtsbefähigung, die konkrete Tätigkeit und bei angestellten Lehrkräften die Regeln der Entgeltordnung Lehrkräfte. Besonders beim Seiteneinstieg entstehen dadurch große Unterschiede.
| Qualifikation | Typische Zuordnung bei einer A-13-Referenz |
|---|---|
| Lehramtsstudium plus Vorbereitungsdienst | EG 13 |
| Lehramtsstudium ohne Vorbereitungsdienst | EG 13, mit besonderen Stufenregeln |
| Masterabschluss mit Unterrichtsbefähigung in mindestens einem Fach | EG 12 |
| Bachelorabschluss mit entsprechender Unterrichtsbefähigung | EG 11 |
| Andere oder fehlende passende Qualifikation | EG 10 |
Diese Übersicht ist eine Orientierung und kein Ersatz für die Prüfung des Einzelfalls. Wer beispielsweise mit einem ausländischen Abschluss nach NRW kommt, braucht unter Umständen eine Anerkennung der Qualifikation. Auch der Einsatz an einer anderen Schulform kann die Eingruppierung beeinflussen.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, einen Masterabschluss automatisch mit A 13 oder EG 13 gleichzusetzen. Entscheidend ist nicht nur der akademische Titel, sondern ob der Abschluss nach den tariflichen Regeln tatsächlich als passende Grundlage für die Tätigkeit gilt.
Erfahrungsstufen machen langfristig einen großen Unterschied
Das Einstiegsgehalt ist nur ein Teil der Rechnung. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt die Lehrkraft in höhere Stufen auf. Im TV-L erfolgt dieser Aufstieg nach festgelegten Zeiträumen, in der Beamtenbesoldung gelten die Erfahrungszeiten des Landesbesoldungsrechts.
Bei EG 13 liegen zwischen der ersten und der letzten Stufe mehr als 2.000 Euro brutto im Monat. Bei A 13 beträgt der Abstand zwischen dem niedrigsten und höchsten Tabellenwert rund 1.160 Euro. Wer über viele Jahre in Teilzeit arbeitet, sollte außerdem beachten, dass die Arbeitszeit zwar das laufende Einkommen reduziert, die Stufenlaufzeit aber nicht einfach mit dem Teilzeitfaktor multipliziert wird.
Eine Beförderung nach A 14 ist möglich, aber nicht automatisch. Sie hängt von einer passenden Funktionsstelle, den schulrechtlichen Voraussetzungen und dem jeweiligen Auswahlverfahren ab. Mehr Verantwortung, etwa als Fachleitung oder Schulleitung, kann weitere Zulagen oder eine höhere Besoldungsgruppe bringen.
Referendariat und Seiteneinstieg haben eigene Regeln
Im Vorbereitungsdienst erhalten Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter keine reguläre A-13-Besoldung. Sie bekommen Anwärterbezüge. Für ein späteres Einstiegsamt A 13 beträgt der Anwärtergrundbetrag 1.793,28 Euro brutto im Monat. Ein Familienzuschlag kann hinzukommen.
Auch der Seiteneinstieg lässt sich nicht mit einem einzigen Betrag beschreiben. Wer an einer berufsbegleitenden Ausbildung teilnimmt oder bereits einen passenden Masterabschluss besitzt, kann anders eingruppiert werden als eine Person mit fachfremdem Hochschulabschluss. Die Bezeichnung „Lehrer“ sagt deshalb noch nichts über die konkrete Entgeltgruppe aus.
Für Mehrarbeit gelten eigene Vergütungssätze. Eine zusätzliche Unterrichtsstunde wird also nicht einfach durch das Monatsgehalt geteilt. Nach den aktuellen NRW-Regelungen können für Lehrkräfte mit einem A-13-Eingangsamt je nach Laufbahn und Schulform unterschiedliche Sätze gelten. Ich würde solche Stunden immer anhand der offiziellen Abrechnung kontrollieren, besonders wenn mehrere Vertretungsstunden in einem Monat zusammenkommen.
Welche Zahl für die eigene Planung wirklich zählt
Für eine schnelle Orientierung ist A 13 in NRW 2026 die wichtigste Zahl. Für die persönliche Finanzplanung brauche ich aber zusätzlich den Beschäftigungsstatus, die Erfahrungsstufe, den Beschäftigungsumfang und die Krankenversicherung. Erst daraus entsteht ein realistisches Netto.
Wer ein Angebot prüft, sollte sich deshalb die Entgeltgruppe oder Besoldungsgruppe schriftlich nennen lassen und bei Teilzeit genau auf den prozentualen Umfang achten. Das verhindert den häufigsten Fehler bei Gehaltsvergleichen: Ein Tabellenhöchstwert wird mit einem individuellen Einstiegsgehalt verwechselt.