Die erste Ausbildungsvergütung wirkt auf dem Papier oft höher, als sie später auf dem Konto ankommt. Für angehende Zimmerer zählt deshalb vor allem, wie viel vom Brutto tatsächlich netto bleibt, welche Abzüge anfallen und ob die Vergütung zum eigenen Alltag reicht. Ich zeige die aktuellen Richtwerte für 2026, erkläre die wichtigsten Unterschiede und nenne Punkte, die du im Ausbildungsvertrag prüfen solltest.
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
- 1. Ausbildungsjahr: 1.122 Euro brutto, ungefähr 880 bis 890 Euro netto.
- 2. Ausbildungsjahr: 1.351 Euro brutto, ungefähr 1.055 bis 1.065 Euro netto.
- 3. Ausbildungsjahr: 1.610 Euro brutto, ungefähr 1.235 bis 1.250 Euro netto.
- Abzüge: Vor allem Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung reduzieren die Auszahlung.
- Zusatzleistungen: Tarifvertrag, Berufsschulzuschüsse, Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen können das Gesamtpaket verbessern.

Was bei der Zimmerer-Ausbildung netto auf dem Konto landet
Die tarifliche Ausbildungsvergütung im Zimmererhandwerk liegt ab April 2026 bei 1.122 Euro im ersten, 1.351 Euro im zweiten und 1.610 Euro im dritten Ausbildungsjahr brutto im Monat. Die Bundesagentur für Arbeit führt diese Werte als beispielhafte Ausbildungsvergütung für den Beruf Zimmerer beziehungsweise Zimmerin.
| Ausbildungsjahr | Brutto im Monat | Netto ungefähr | Netto im Jahr ungefähr |
|---|---|---|---|
| 1. Jahr | 1.122 Euro | 880 bis 890 Euro | 10.560 bis 10.680 Euro |
| 2. Jahr | 1.351 Euro | 1.055 bis 1.065 Euro | 12.660 bis 12.780 Euro |
| 3. Jahr | 1.610 Euro | 1.235 bis 1.250 Euro | 14.820 bis 15.000 Euro |
Die Nettowerte sind realistische Richtwerte für eine ledige Person in Steuerklasse I mit gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer. Bei 1.122 Euro brutto bleiben nach einer Beispielrechnung etwa 878 Euro netto, bei 1.610 Euro brutto ungefähr 1.236 Euro. Ich würde diese Zahlen trotzdem nicht als Garantie verstehen, sondern als brauchbare Orientierung für die eigene Finanzplanung.
Wer jünger als 23 Jahre ist, zahlt in der Regel keinen Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung. Dadurch kann die Auszahlung geringfügig höher ausfallen. Auch ein Kind, eine andere Steuerklasse, Kirchensteuer oder ein abweichender Zusatzbeitrag der Krankenkasse verändern das Ergebnis.
Wovon dein tatsächliches Netto abhängt
Beim Netto geht nicht einfach ein fester Prozentsatz vom Brutto ab. Entscheidend sind mehrere persönliche Merkmale. In der Ausbildung fällt zwar oft keine oder nur wenig Lohnsteuer an, die Sozialversicherungsbeiträge werden aber grundsätzlich abgezogen.
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Die wichtigsten Abzüge
- Rentenversicherung: Sie finanziert deine spätere gesetzliche Rente.
- Krankenversicherung: Der Arbeitnehmeranteil hängt auch vom Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse ab.
- Pflegeversicherung: Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag hinzu.
- Arbeitslosenversicherung: Sie ist ebenfalls Teil der Pflichtbeiträge.
- Kirchensteuer: Sie wird nur erhoben, wenn du einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörst.
Die gesetzlichen Beitragssätze für Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben 2026 wichtige Rechengrößen. In der Pflegeversicherung beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,6 Prozent, für Kinderlose kommt ein zusätzlicher Arbeitnehmeranteil hinzu. Deshalb können zwei Auszubildende mit gleichem Bruttogehalt einige Euro Unterschied beim Netto haben.
Die Steuerklasse wird häufig überschätzt. Bei den niedrigeren Ausbildungsvergütungen ist der Unterschied zwischen Steuerklasse I und IV meist klein, während die Sozialabgaben den größeren Teil der Abzüge ausmachen. Ich würde deshalb immer zuerst auf das Brutto, die Tarifbindung und die Zusatzleistungen schauen und erst danach auf die Steuerklasse.
Welche Ausbildungsvergütung 2026 verbindlich ist
Die genannten Beträge gelten für tarifgebundene Betriebe im Baugewerbe ab 1. April 2026. Ein Betrieb, der nicht tarifgebunden ist, kann andere Beträge vereinbaren. Die Vergütung darf aber nicht beliebig niedrig sein, denn für duale Ausbildungen gelten gesetzliche Untergrenzen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung nennt für Ausbildungsbeginne im Jahr 2026 eine Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten und 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Tarifliche Regelungen haben jedoch Vorrang. Für eine Zimmerer-Ausbildung ist deshalb entscheidend, ob dein Arbeitgeber nach dem einschlägigen Tarifvertrag bezahlt.
Einige Betriebe zahlen zusätzlich Geld für den Besuch einer auswärtigen Landes- oder Bundesfachklasse. In bestimmten tariflichen Regelungen sind dafür 60 Euro pro Monat vorgesehen. Hinzu können vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsgeld, ein 13. Monatseinkommen oder Zuschüsse für Fahrt und Unterkunft kommen.
Diese Extras gehören nicht automatisch zu jeder Ausbildung. Ich würde mir jede Zusatzleistung schriftlich geben lassen und prüfen, ob sie monatlich, einmal jährlich oder nur unter bestimmten Bedingungen gezahlt wird. Besonders bei Berufsschulblöcken außerhalb des Wohnorts kann ein Zuschuss einen spürbaren Unterschied machen.
Reicht das Geld im Alltag
Ob die Ausbildungsvergütung ausreicht, hängt weniger vom Berufstitel als von deiner Wohnsituation ab. Wer im ersten Ausbildungsjahr noch bei den Eltern lebt, kann mit etwa 880 Euro netto meist gut auskommen. Wer dagegen Miete, Strom, Lebensmittel und Fahrtkosten allein trägt, muss deutlich genauer rechnen.
| Situation | Finanzielle Einschätzung | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Wohnen bei den Eltern | Meist gut machbar | Fahrtkosten, Versicherungen und eigener Beitrag zum Haushalt |
| Eigenes Zimmer oder WG | Im ersten Jahr oft knapp | Miete, Nebenkosten, Essen und Entfernung zum Betrieb |
| Eigene Wohnung | Ohne Unterstützung häufig schwierig | Berufsausbildungsbeihilfe und Fahrtkostenzuschüsse prüfen |
Bei einer auswärtigen Ausbildung solltest du frühzeitig prüfen, ob Berufsausbildungsbeihilfe infrage kommt. Die Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt dabei unter anderem Ausbildungsvergütung, Wohnkosten, Entfernung zum Elternhaus und die finanzielle Situation der Familie.
Auch die Fahrt zur Baustelle wird häufig unterschätzt. Ein Betrieb mit wechselnden Einsatzorten kann höhere Kosten verursachen als eine Ausbildung mit festem Standort. Vor der Unterschrift würde ich deshalb fragen, wer Fahrten, Arbeitskleidung, Werkzeug, Unterkunft und Verpflegung bei auswärtigen Einsätzen bezahlt.
Was du im Ausbildungsvertrag genau prüfen solltest
Die wichtigste Zahl steht zwar im Vertrag, aber sie erzählt noch nicht die ganze Geschichte. Prüfe zuerst, ob dort die Vergütung für alle drei Ausbildungsjahre aufgeführt ist und ob die Erhöhung ab April 2026 berücksichtigt wurde.
- Ist der Betrieb tarifgebunden oder handelt es sich um eine freiwillige Vergütung?
- Wie hoch ist die Vergütung im ersten, zweiten und dritten Jahr?
- Gibt es Zuschüsse für Berufsschule, Internat, Fahrt oder Unterkunft?
- Wer stellt Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe und persönliche Schutzausrüstung?
- Wie werden Überstunden, Montageeinsätze und Wochenendarbeit geregelt?
- Gibt es vermögenswirksame Leistungen oder Sonderzahlungen?
Gerade bei körperlich anspruchsvoller Arbeit sind Sicherheitsschuhe, wetterfeste Kleidung und Werkzeug keine Nebensache. Wenn du diese Dinge selbst bezahlen musst, können im ersten Monat schnell mehrere hundert Euro zusätzlich zusammenkommen.
Ein weiterer Punkt ist die tatsächliche Arbeitszeit. Die Ausbildung dauert normalerweise drei Jahre und verbindet Betrieb mit Berufsschule. Überstunden dürfen nicht einfach stillschweigend zur Regel werden, besonders bei Minderjährigen gelten zusätzliche Schutzvorschriften.
Wie du die drei Ausbildungsjahre finanziell klug planst
Ich würde die steigende Vergütung nicht sofort komplett verplanen. Lege dir im ersten Jahr, wenn möglich, jeden Monat einen kleinen festen Betrag zurück. Schon 50 Euro monatlich ergeben nach drei Jahren 1.800 Euro und können später für Führerschein, Werkzeug, Umzug oder eine Weiterbildung hilfreich sein.
Plane außerdem mit dem niedrigsten sicheren Netto und behandle Zuschläge oder Sonderzahlungen als Extra. So gerätst du nicht unter Druck, wenn sich der Krankenkassenbeitrag ändert, ein Monat weniger Montagegeld bringt oder unerwartete Ausgaben für die Berufsschule entstehen.
Mein realistischer Maßstab lautet deshalb: Die Vergütung während der Zimmerer-Ausbildung ist im Vergleich zu manchen anderen Lehrberufen ordentlich, aber nicht automatisch ausreichend für einen eigenen Haushalt. Mit Tariflohn, Zuschüssen, günstiger Wohnsituation und sauberer Vertragsprüfung kann sie dennoch eine solide Grundlage für den Berufseinstieg sein.