Hitzefrei

RECHTE UND PFLICHTEN

parenthome


 Hitzefrei

AV-Schulpflicht (3.1.3 / S. 1)

Unterrichtsausfall bei übermäßiger Hitze

"(1) Wird innerhalb des Gebäudes um 11.00 Uhr eine Temperatur von 25� Celsius erreicht - gemessen an einem für die Raumtemperatur repräsentativen Ort -, soll der Unterricht nicht über die 5. Stunde, d. h. 12.30 Uhr, ausgedehnt werden. Wird bereits um 10.00 Uhr eine Temperatur von 25� Celsius gemessen, endet der Unterricht nach der 4. Stunde um 11.30 Uhr. Dies gilt nicht für die gymnasiale Oberstufe, die berufsbildenden Oberschulen und die Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges.
(2) Es sollen für vorhersehbare Hitzewetterlagen Kurzstundenpläne von 30 Minuten je Unterrichtsstunde aufgestellt werden. (3) Schwimmunterricht soll nur ausfallen, wenn er nicht im Anschluss an den noch durchgeführten Unterricht erteilt werden kann."

 

Kurzstundenplan

An der Lily-Braun-Oberschule gilt folgende Einteilung im Falle von Kurzstunden:

1. Stunde 8.00 - 8.30 (Pause: 10 Min.)
2. Stunde 8.40 - 9.10 (Pause: 15 Min.)
3. Stunde 9.25 - 9.55 (Pause: 10 Min.)
4. Stunde 10.05 - 10.35 (Pause: 15 Min.)
5. Stunde 10.50 - 11.20 (Pause: 10 Min.)
6. Stunde 11.30 - 12.00 (Pause: 10 Min.)
7. Stunde 12.10 - 12.40
Stand: Juni 2001