Hitzefrei
RECHTE UND PFLICHTEN |
|
|
HitzefreiAV-Schulpflicht (3.1.3 / S. 1) |
||
Unterrichtsausfall bei übermäßiger Hitze |
|||||||||||||||
"(1) Wird innerhalb des Gebäudes um 11.00 Uhr eine Temperatur von 25� Celsius erreicht - gemessen an einem für die
Raumtemperatur repräsentativen Ort -, soll der Unterricht
nicht über die 5. Stunde, d. h. 12.30 Uhr, ausgedehnt werden.
Wird bereits um 10.00 Uhr eine Temperatur von 25� Celsius
gemessen, endet der Unterricht nach der 4. Stunde um
11.30 Uhr. Dies gilt nicht für die gymnasiale Oberstufe, die berufsbildenden Oberschulen und die Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges. |
|||||||||||||||
|
|||||||||||||||
KurzstundenplanAn der Lily-Braun-Oberschule gilt folgende Einteilung im Falle von Kurzstunden: |
|||||||||||||||
|
|||||||||||||||
Stand: Juni 2001 |
|||||||||||||||
|