Rauchverbot an der Lily-Braun-Oberschule
RECHTE UND PFLICHTEN |
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Bekanntmachung des Schulleiters vom 21.11.2003: |
Liebe Schülerinnen und Schüler, Die Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens und die Tatsache, dass Nikotin eine häufige Einstiegsdroge ist, sind wissenschaftlich belegt und vollständig unstrittig. Dass immer jüngere, minderjährige Schülerinnen und Schüler auch im schulischen Bereich, einem Bereich, in dem sie sich wegen der Schulpflicht aufhalten müssen, rauchen, ist vollständig inakzeptabel. Eine wichtige Aufgabe der Schule ist es, den Schülerinnen und Schülern die mit dem Rauchen verbundenen Gesundheits- und Suchtrisiken zu verdeutlichen. Es ist eine statistisch belegbare Tatsache, dass in jedem Jahr einige hunderttausend Personen an den Folgen von Nikotingenuss schwere Herz- und Kreislauferkrankungen erleiden. Einige zehntausend sterben an Lungenkrebe , wobei der Zusammenhang zum Nikotingenuss wissenschaftlich erwiesen ist. Die Schulkonferenz der Lily-Braun-Oberschule hat auf Antrag der Gesamtkonferenz am 11. 11.2003 daher ohne Gegenstimmen beschlossen: Auf dem Gelände der Lily-Braun-Oberschule dürfen nur Erwachsene, also Personen, die volljährig sind im gesetzlichen Sinn, rauchen, und zwar Lehrer im sogenannten Raucherlehrerzimmer und Schüler ausschließlich in der soqenannten Raucherecke. In der Raucherecke rauchende Schüler haben auf Befragen ihre Volljährigkeit nachzuweisen. Die Beschlüsse der Schulkonferenz sind bindend für alle Mitglieder der Schule. Bei Zuwiderhandlung werden ab Montag, dem 24.11.2003, Maßnahmen nach den �Ausführungsvorschriften über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen", AV EOM, von den die Aufsicht führenden Lehrern getroffen. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, mittelfristig durch verstärkte Aufklärungsarbeit zu erreichen, dass unsere Schule rauchfrei wird. Von den volljährigen Mitgliedern der Schule erwarte ich, gerade in ihrer Vorbildfunktion den jüngeren Schülerinnen und Schülern gegenüber, verantwortungsvolles Handeln. Mit freundlichen Grüßen gez. Klose |
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