Das neue Schulgesetz

Einige wichtige Neuerungen


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Ab dem 1.Februar gilt das neue Schulgesetz in Berlin. Nach den letzen Änderungen an der Schulverfassung 1974 und an dem Schulgesetz 1980 gibt es nun wieder eine Reform und eine Anpassung an moderne Erkenntnisse der Pädagogik und Bildungsforschung.


Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:


Selbständigkeit:
Die Schulen dürfen Angelegenheiten autonomer regeln. In Absprache mit den Eltern kann der Unterricht am Samstag wieder eingeführt werden. Vollständige Autonomie (z.B. mit kompletter Budgethoheit), gibt es nicht.

Auswahl der Lehrer:
Das Lehrpersonal darf künftig weitgehend selbst von den Schulen ausgewählt werden. So soll ihnen erleichtert werden, eigene thematische Schwerpunkte zu bilden. Die Lehrer werden weiterhin vom Land Berlin eingestellt. Es ist auch für die Verteilung von überzähligen Lehrern zuständig oder wenn eine Schule keinen Pädagogen für ein Fach findet.

Schulprogramm:
Vom nächsten Schuljahr an muss sich jede Schule ein Schulprogramm, welches bisher freiwillig war, geben. Darin sollen sich die Lehrer festlegen, an welchen pädagogischen Konzepten sie sich orientieren, ob der Schulschwerpunkt beispielsweise musisch oder sportorientiert ist, und mit welchen Partnern außerhalb der Schule kooperiert wird.

Schulkonferenz:
Das Gremium, in dem Lehrer, Eltern und Schüler vertreten sind, erhält mehr Einfluss. Es beschließt das Schulprogramm und wählt den Schulleiter aus.

Mehr Kontrollen:
Durch vergleichende Tests soll die Qualität und der Erfolg des Unterrichts kontrolliert werden. Diese Arbeiten können zwischen Schularten, aber auch jahrgangsübergreifend angeordnet werden. Dadurch soll das Bildungsniveau steigen. Alle fünf Jahre legt der Senat einen Bildungsbericht vor.

Abschluss/Abitur:
Die Schüler, die derzeit die vierte Klasse besuchen, werden die ersten in Berlin sein, die ihr Abitur im zwölften Schuljahr ablegen dürfen. Dafür müssen sie von der fünften Klasse an länger lernen. Das heißt aber, dass die Wochenstunden ab der fünften Klasse um zwei bis fünf steigen.
Damit diese Anforderung erfüllt werden kann, wird es in den Schule mehr Unterricht am Nachmittag oder sogar sonnabends geben.

Am Ende der zehnten Klassen werden alle Schüler eine zentrale Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache ablegen. Nur wer diesen Test erfolgreich besteht, wird in die Oberstufe versetzt. Der erste Abschluss wird Ende des Schuljahres 2005/2006 abgelegt.

Ab 2007 an werden die Teile der Abituraufgaben zentral vorgegeben. Dies gilt für die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache. Schrittweise werden möglicherweise weitere Fächer aufgenommen. Neben der drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung soll es eine fünfte Aufgabe geben. Diese Aufgabe umfasst z.B. ein Wettbewerbsbeitrag zu "Jugend forscht" oder eine größere Hausarbeit. Dabei sollen die Abiturienten zeigen, dass sie einen Stoff selbst erarbeiten und präsentieren können.
Quelle: Berliner Zeitung, 15.01.2004



Für weitere Informationen stehen folgende Links zur Auswahl:
Übersicht zu den Rechtsvorschriften
Schulgesetz für Berlin vom 26.1.2004 (PDF-Datei; empfohlen: "rechtsklick, speichern unter")



Janis J. Döbler / 15.03.2004